Einsichtnahme

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Landscheid für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagengemäß § 97 Abs. 1 GemO
Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO
 
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 16.11.2020 bis zum Tage der Sitzung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstr. 59, Zimmer Nr. 1.17 und 1.18 öffentlich aus.
 
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Landscheid haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 16.11.2020 bis einschließlich 30.11.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich oder elektronisch an info@vg-wittlich-land.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die innerhalb der Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.