Entlastung des Ortsbürgermeisters und des Ortsbeigeordneten gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnungen 2018 und 2019

In der Sitzung am 04.03.2021 hat der Gemeinderat von Landscheid die Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 festgestellt und gleichzeitig dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnungen 2018 und 2019 der Ortsgemeinde Landscheid nebst Anlagen sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses liegen gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 12.04.2021 bis einschließlich 20.04.2021 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstraße 59, 54516 Wittlich, Zimmer 1.18, während der allgemeinen Öfnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr; Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) öfentlich aus.

Landscheid, den 09.04.2021 gez. Michael Comes, Ortsbürgermeister

Entlastung des Ortsbürgermeisters