Sitzung des Gemeinderates Landscheid

vom 01.07.2021

 

1. Einwohnerfragestunde ./.
2. Kindertagesstätte Landscheid –Beschaffungsbeschluss zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen
Der Ortsbürgermeister informiert, dass in einem Besprechungstermin am 10.06.21 mit dem Planer, der Kita und der VG aufgrund des genehmigten vorzeitigen Baubeginns die nunmehr anstehenden baulichen Maßnahmen in den Räumen des ehemaligen Schwesternwohnhauses als auch am Bauwagen im Detail besprochen wurden, so dass nunmehr zeitnah eine Umsetzung erfolgen kann. In der Kostenaufstellung des Planers vom 22.01.21 sind die einzelnen Gewerke detailliert aufgeführt. Die Kostenaufstellung vom 22.01.21 ist Beratungsgegenstand in der Sitzung.
Die meisten Einzelgewerke liegen bedingt, dass es sich hier um kleinere Sanierungs- bzw. Umbaumaßarbeiten handelt unter einem Nettoauftragswert von 3.000 €, so dass hier eine freihändige Vergabe erfolgen kann. Sofern der Nettoauftragswert bei einzelnen Gewerken überschritten wird, ist der Planer gefordert mindestens 3 Vergleichsangebote einzuholen und einen Vergabevorschlag zu erstellen.
Bei den beiden Komposttoiletten handelt es sich um eine Einzelanfertigung, für die es in dieser Ausführung bedingt durch die neueren Auflagen des Gesundheitsamts hinsichtlich der abwaschbaren Wände im Innenbereich und der Tür, keine Vergleichsmöglichkeiten gibt. Die Positionen Überdachung/Sonnenschutz am Bauwagen sowie die evtl. Einfriedung/Zaun im Waldbereich und die Ausstattung bedürfen einer weiteren Prüfung bzw. Zusammenstellung und werden in einer kommenden Sitzung zu beraten sein. Weiter informiert der Ortsbürgermeister, dass die Arbeiten für den Notausstieg am Bauwagen zur zeitnahen Umsetzung am 17.05.21 beauftragt wurden.
Zur anstehenden Maßnahme liegt inzwischen der Bewilligungsbescheid des Landes vom 18.06.21 vor. Dieser ist Beratungsgegenstand in der Sitzung. Die bisherige Planung berücksichtigt die Erschließung des Waldgrundstücks mit Wasser und Strom. Diese Kosten unterliegen keiner Förderung. Bedingt durch die hohen Kosten und die Eigenfinanzierung durch die Ortsgemeinde wird die Umsetzung vorerst zurückgestellt.
Für die Stromversorgung wird derzeit mit der VG die mögliche Alternative mittels „Solarzelle/kleine PV-Anlage“ sowie eine evtl. Fördermöglichkeit dieser Anlage geprüft. Sobald hierzu nähere Angaben vorliegen erfolgte eine gesonderte Beratung in einer der kommenden Sitzungen. Gemäß der Beschlussfassung vom 27.05.21 sind im Zuge der Sanierungs- und Umbauarbeiten im ehemaligen Schwesternwohnhaus auch die Anschlussarbeiten für den weiteren Konvektomaten im Nebenraum der Küche mit auszuführen. Zur konkreten Koordinierung soll ein gemeinsamer Besprechungstermin mit der Lieferfirma des Konvektomaten, den notwendigen Fachfirmen für Sanitär und Elektro und dem Planer stattfinden.
Der Gemeinderat beschließt die baulichen Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Der Planer ist gefordert auf der Grundlage der Kostenaufstellung vom 22.01.21 für die Arbeiten entsprechende Angebote und Preise einzuholen und einen Vergabevorschlag zu erstellen.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt im Benehmen mit den Beigeordneten die entsprechenden Aufträge zu erteilen sowie die beiden Komposttoiletten wie vorgestellt in Auftrag zu geben. Weiter wird der Ortsbürgermeister ermächtigt im Benehmen mit den Beigeordneten die für die Installation des Konvektomaten im Nebenraum der Kochküche notwendigen Anschlüsse nach dem erfolgten Abstimmungsgespräch mit den Fachfirmen zu beauftragen. Der Gemeinderat ist in der kommenden Sitzung über die entsprechenden Auftragsvergaben zu informieren.
3. Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Burg/Salm – Grundsatzbeschluss
Die Angelegenheit war bereits Beratungsgegenstand der Sitzung des Gemeinderates Landscheid am 01.12.2020. Damals wurde die Beschlussfassung vertagt.
Zunächst sollten die Ergebnisse des Lärmgutachtens für die Erweiterung des Gewerbegebietes abgewartet werden. Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse. Anschließend informiert Ortsbürgermeister Comes den Gemeinderat dazu, dass die Gemeinde keine gemeindeeigenen Baugrundstücke mehr anbieten kann.
Auf Grundlage des Beschlusses vom 01.02.2020 wurde zwischenzeitlich die Verfügbarkeit der Baulückengrundstücke in der Gesamtortslage seitens der Verwaltung abgefragt. Im Ergebnis sind lediglich 4 Eigentümer bereit, ihre Baugrundstücke zu verkaufen.
Aufgrund der vorliegenden Bauanfragen sieht er daher das Erfordernis, ergänzend zu dem eingeleiteten Planverfahren „Auf dem Maarfur“ weitere Gebiete in der Gesamtgemeinde zu entwickeln.
Er schlägt vor, eine Teilfäche der derzeit im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) als Wohnbauentwicklungsfläche ausgewiesene Fläche 16-7 „Dörrenpesch“ im westlichen Anschluss an die bestehenden Bebauungspläne „Dörrenpesch und Hinter den Gärten“ sowie „Dörrenpesch – 1. Änderung“ zu prüfen.
Im Rahmen der beauftragten schalltechnischen Untersuchung zur Bebauungsplanung „Gewerbegebiet-Erweiterung“ wurde dem beauftragten Gutachter vorgegeben, die im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauentwicklungsfläche 16-7 als zukünftigen maßgeblichen Immissionsort zu berücksichtigen. Der Ortsbürgermeister sollte beauftragt werden, die Verkaufsbereitschaft bei den Eigentümern der Flächen 16-7 abzufragen.Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, nach Klärung der Verkaufsbereitschaft die Erstellung eines „städtebaulichen“ Konzeptes bei einem qualifizierten Planungsbüro zu beauftragen anhand dessen die Wirtschaftlichkeit der beabsichtigten Ausweisung bewertet werden kann.
Der Gemeinderat beschließt, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.
4. Bauangelegenheit; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Gemarkung Landscheid, Flur 9, Parzelle 112/9 (Großlittger Straße)
Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst die Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen, es liegt im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Auf der Huf“. Als Art der baulichen Nutzung ist im Geltungsbereich der Satzung „Mischgebiet – MI“ gem. § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Das Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich zulässig.
Der Rat wird darauf hingewiesen, dass bei weiteren Bauvorhaben im Geltungsbereich dieser Satzung darauf zu achten ist, dass nicht nur Wohngebäude, sondern auch Gewerbebetriebe entstehen werden. Der vorgeschriebene Mindestabstand von 5 Metern zu den angrenzenden Parzellen 125/11 und 124/4 ist eingehalten. Nach Abschluss der nachfolgenden Aussprache fasst der Rat den folgenden Beschluss: Der Rat stimmt der Bauvoranfrage zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
5. Erlass einer Benutzungsordnung für die Grillhütte in Burg/ Salm
Für die Grillhütte wird der Entwurf einer Benutzungsordnung vorgestellt. Der Entwurf der Benutzungsordnung ist im öffentlichen Teil eingestellt. Nach Beratung verabschiedet der Gemeinderat den vorgelegten Entwurf der Benutzungsordnung für die Grillhütte in Burg/Salm.
Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses. 6. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Grillhütte in Burg/Salm Aus gegebenem Anlass ist die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Grillhütte in Burg/Salm zu aktualisieren. Den Ratsmitgliedern wird der Entwurf einer neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren vorgestellt.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Grillhütte in Burg/Salm gemäß dem vorgestellten Entwurf. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen einer Gemeinde besteht nach §14 Abs. 2 und Abs. 3 GemO nur für ihre Einwohner sowie für Personen, die in der Gemeinde ein Grundstück besitzen oder ein Gewerbe betreiben.
Daher ist mit Antragstellern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, eine privatrechtliche Benutzungsvereinbarung zu treffen. Der Ortsbürgermeister bzw. dessen Beauftragte/r wird ermächtigt, privatrechtliche Nutzungsvereinbarungen für die Benutzung der Grillhütte abzuschließen.
Benutzung Schutzhütte, je Tag 75,00 €
Entsteht der Ortsgemeinde ein Aufwand für die Reinigung, Entsorgung von Müll oder Beseitigung von Schäden, so werden pro angefangene Stunde 45,00 €/je Gemeindearbeiterstunde berechnet.
Der Entwurf einer privatrechtlichen Nutzungsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
7. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren die alte Schule (OT Burg/Salm)

Aus gegebenem Anlass sind die Satzungen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Vereinshaus (Landscheid) und die alte Schule (OT Burg/Salm) zu aktualisieren.
Den Ratsmitgliedern wird der Entwurf einer neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren vorgestellt. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die alte Schule (OT Burg/Salm) gemäß dem vorgestellten Entwurf. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen einer Gemeinde besteht nach § 14 Abs. 2 und Abs. 3 GemO nur für ihre Einwohner sowie für Personen, die in der Gemeinde ein Grundstück besitzen oder ein Gewerbe betreiben. Daher ist mit Antragstellern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, eine privatrechtliche Benutzungsvereinbarung zu treffen.
Der Ortsbürgermeister bzw. dessen Beauftragte/r wird ermächtigt, privatrechtliche Nutzungsvereinbarungen für das Vereinshaus (Landscheid) und die alte Schule (OT Burg/Salm) abzuschließen. Die Entgelte erhöhen sich jeweils um 50 %. Die Kaution wird bei Abnahme ohne Beanstandung der Gebäude, Einrichtungen und des Außengeländes mit den zu zahlenden Gebühren verrechnet. Entsteht ein Aufwand an Hausmeisterarbeitsstunden für die Beseitigung von Schäden, Reinigung oder Entsorgung von Müll so werden pro angefangene Stunde 45,00 € berechnet. Der Entwurf einer privatrechtlichen Nutzungsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
8. Bebauungsplanung zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes
a) Anpassung des Aufstellungsbeschlusses
b) Anerkennung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Beteiligungsverfahren
c) Festlegung des Verfahrens
a) Anpassung des Aufstellungsbeschlusses
Im Zuge zwischenzeitlicher Prüfungen hat sich herausgestellt, dass es sinnvoll ist, das Plangebiet neu abzugrenzen. Der Gemeinderat Landscheid passt daher den am 14.05.2020 als TOP 2 b) gefassten Planaufstellungsbeschluss wie folgt an:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet – Erweiterung“ aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.
Als Art der baulichen Nutzung wird ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit als gewerbliche Entwicklungsfäche, Flächen für die Landwirtschaft und Grünfächen dargestellt.
Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 17 ha befindet sich nordöstlich der Ortslage Landscheid zwischen der Autobahn A 60 und der Ortslage Burg/Salm. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in dem der Niederschrift beigefügten Lageplan dargestellt.
b) Anerkennung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Beteiligungsverfahren
Der Gemeinderat erkennt den vom Planungsbüro Planung 1, Wittlich, erstellten Bebauungsplanvorentwurf bestehend aus Planurkunde und Textfestsetzungen als Grundlage zur Durchführung der nachfolgenden Beteiligungsverfahren an.
c) Festlegung des Verfahrens
Nach eingehender Erörterung und Beratung beschließt der Gemeinderat für den unter c) anerkannten Bebauungsplanvorentwurf die Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung), § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) und § 2 Abs. 2 BauGB (Beteiligung Nachbargemeinden) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Interneteinsicht in die Planunterlagen erfolgen.
Während der Frist zur Interneteinsicht können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder elektronisch per E-Mail eingereicht werden. Parallel sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorliegenden Bebauungsplanvorentwurf einzuholen und die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Die Öffentlichkeit, den Nachbargemeinden und beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist eine Monatsfrist zur Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen.
Die Beteiligungsverfahren sollen gleichzeitig mit der 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land (2006) erfolgen. Der bisherige Antrag an die Verbandsgemeinde zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend der aktuellen Planung angepasst.
9. Unterrichtung des Gemeinderates gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz;
Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Kommunalbeamten auf Zeit
Am 01.01.2021 ist das Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Damit wird u. a. das Landesbeamtengesetz sowie die Nebentätigkeitsverordnung Rheinland-Pfalz geändert.
Gemäß § 119 Abs. 3 LBG unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit (hierzu gehören auch Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister) bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr.
Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Die Berichtspflicht bezieht sich bei kommunalen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten nur auf die Ehrenämter, da für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte die Bestimmungen über Nebentätigkeiten keine Anwendung finden.
Die Ausführungen sind in der Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen. Dieser Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschaften zu veröfentlichen. Soweit eine solche nicht besteht, erfolgt die Veröfentlichung unverzüglich in dem für die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft festgelegten öffentlichen Bekanntmachungsorgan. Es werden neben dem Ehrenamt als Ortsbürgermeister und den damit einhergehenden Aufgaben keine weiteren Ehrenämter wahrgenommen.
10. Zuschussantrag des SV Niederkail – Anschaffung einer Bewässerungspumpe
Der Vorsitzende gibt den Zuschussantrag bekannt. Für die Bewässerung der Sportplätze wird eine neue Pumpe benötigt. Die Ersatzbeschaffung verursacht Kosten von rd. 3300 €. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat sich mit einem Drittel (1.100 €) an den Erneuerungskosten zu beteiligen.
11. Mitteilungen
– Der Vorsitzende informiert über den Ortstermin zur Erstellung eine Starkregenkonzeptes für den OT Niederkail
– Er informierte über den Termin der Unfallkasse wegen der Einrichtung der Waldgruppe am 27.07.2021
– Über die Anschaffung und Verteilung der I-Pads an die Ratsmitglieder.
– Er bittet die Verwaltung darum, auf den Wunsch der Gemeinde einzugehen, dass auch die Ortsbeiratssitzungen im Ratsinformationssystem hinterlegt werden, damit deren Mitglieder frühzeitig die erforderlichen Unterlagen über das System erhalten können.
– Er teilt mit, dass die Einwohnermitfahrerbänke für alle Ortsteile zum Einkaufszentrum Nettomarkt eingetroffen sind und von den Ortsvorstehern platziert werden.
– Ferner bat er um Verständnis darum, dass nicht alle gemeindlichen Anlagen immer den Vorstellungen der Betrachter entsprechen könnten.
Würde dieser Anspruch erfüllt, müssten noch mehrere Gemeindearbeiter zusätzlich beschäftigt werden.
Aus dem Gemeinderat wurde in diesem Zusammenhang angeregt, nochmals mögliche Patenschaften für gemeindliche Anlagen anzubieten.
12. Verschiedenes
– die nächste Gemeinderatssitzung findet am 02.09.2021 statt
– die Lenkungsgruppe trifft sich am 23.08.2021
– der Waldbegang soll am 05.09.2021 stattfinden
– Der Beigeordnete Marx teilte mit, dass die durch den Starkregen verursachten Schäden an den Wirtschaftswegen beseitigt worden wären.

Michael Comes, Ortsbürgermeister Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.