Sitzung des Gemeinderates Landscheid

Bgm. Dennis Junk geht zunächst auf die Ereignisse in der Trierer Innenstadt am heutigen Tag ein.
Anschließend geht er auf die Herausforderungen und die aktuelle Situation der Corona-Pandemie ein.
Die Schließung der Gaststätten, Hotels usw. werde von ihm kritisch gesehen, obwohl eine teilw.
Erstattung der entgangenen Umsätze geplant sei. In der Verbandsgemeinde Wittlich-Land gäbe es bisher keine Corona Hotspots.
Auf Grund der Einschränkungen im Monat November sei auf Kreisebene eine positive Entwicklung, d.h. eine Reduzierung der Neuinfektionen festzustellen.

Das Impfzentrum in Wittlich wird auf dem Gelände des ehemaligen Hela-Marktes errichtet.
Im Hinblick auf den Haushalt der Verbandsgemeinde teilt er mit, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in der gesamten VG unter dem Vorjahresniveau lägen.
Zum Ausgleich der Mindereinnahmen werde das Land einen Betrag von ca. 1,2 Millionen Euro an die VG zahlen.

Die VG-Umlage soll um 1 % auf dann 27 % gesenkt werden. Für die Feuerwehr Landscheid ist die Anschaffung eines weiteren Fahrzeuges geplant. Mit dem Bau der neuen Feuerwehrgerätehäuser in Manderscheid und Großlittgen soll im Jahr 2021 begonnen werden.
Für alle Grundschulen in der Verbandsgemeinde wurden insgesamt 600 iPads angeschafft.
Aus dem Bereich Tourismus informiert er über den stetigen Ausbau des Radwegenetzes mit der entsprechend notwendigen umfangreichen Beschilderung. Des Weiteren erwähnt der die Radwegetrasse Arenrath-Niederkail-Landscheid-Altenhof-Himmerod-Eisenschmitt.

Abschließend geht er auf das Thema „Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes“ mit der Ausweisung von Bau- und Gewerbeflächen ein. Zur Steuerung der immer größeren Nachfrage nach Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen hat man ein Konzept mit diversen Ausschlusskriterien erstellen lassen.
Man möchte damit den Belangen und berechtigten Forderungen der Landwirtschaft entgegenkommen. Im Anschluss beantwortet er die Fragen der Ratsmitglieder.

Der Vorsitzende, der planende Architekt und ein Vertreter des Investors stellen zunächst den Bauantrag vor.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO-Gebiet, „Auf Klingelbornerheid“.
Hinsichtlich der Ansichten ergeben sich Abweichungen vom Vorhaben- und Erschließungsplan, diese wird der Planer vorstellen und erläutern.
Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB

Im Rahmen der Planung zur Errichtung einer PV – Freiflächenanlage auf der Gemarkung Burg/Salm „Königsröttchen“ wurde am Mittwoch den 11.11.2020 ein Gespräch seitens des Projektierers mit der Ortsgemeinde und Verwaltung geführt, um das Projekt zeitnah in die Umsetzungsphase zu bringen.

Das Projekt soll als gemeinsames Projekt der Firmen WES Green und ENAGRA realisiert werden.
Die damalige Planung wurde aufgrund der neusten Erkenntnisse teilweise verworfen, da nur ein kleiner Teil der ursprünglich angenommenen Fläche ausgekoffert wurden (Bestätigung durch Planungsbüro E. Sonntag) und somit eine EEG – Konformität auch nur für vorig besagten Teilbereich „rot“ dargestellt gewährleistet ist.

Der Projektierer hat im vergangenen Jahr einen Zuschlag über 1,5 MW bei der Bundesnetzagentur erwerben können.
Diese Anlage hat voraussichtlich einen Flächenbedarf von 2,5 ha somit könnten die freien 2,7 ha als Ausgleichsfläche genutzt werden.

Im Rahmen des geltenden Pachtvertrags müssen der aktuellen Sachlage entsprechend Anpassungen vorgenommen und somit die Zustimmung der Ortsgemeinde eingeholt werden. Die Firma ENAGRA, vertreten durch Herrn Spang, stellt die wesentlichen Änderungen zum Projekt und dem Pachtvertrag vor.
Nach anschließender Beratung beschließt der Gemeinderat dem Änderungsantrag zuzustimmen und darüber hinaus das Projekt PV – Freiflächenanlage Königsröttchen in der weiteren Umsetzung zu unterstützen.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan wie vorgetragen.

Bedingt durch die steigenden Kinderzahlen ist die Ortsgemeinde bereits seit geraumer Zeit in Abstimmung mit der Kita Landscheid eine Waldgruppe zu etablieren und zusätzliche Räume für Zwecke der Kita zur Verfügung zu stellen.

Bereits in der Sitzung am 01.10.20 hat der Gemeinderat beschlossen die Messdienerräume im ehemaligen Schwesternwohnhaus der Kita zur Verfügung zu stellen und mit der Pfarrgemeinde eine neue Nutzungsvereinbarung abzuschließen.

Vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich bekanntgegeben neuen Kita-Zukunftsgesetzes ab 01.07.21 bei einer Ausweitung des Rechtsanspruchs auf eine mindestens 7stündige Betreuung mit ggfs. einem Mittagessen sowie des Begehungstermins durch Jugendamt und Landesjugendamts zur Einschätzung der künftigen Betriebsstruktur hat sich Etablierung der ursprünglich geplanten Waldgruppe verzögert.

Nunmehr fand am 19.11.20 eine Besprechung mit den Vertretern des Landesjugendamts, des Jugendamts, dem Betriebsträger, der KitaLeitung, der Elternvertretung und Vertretern der Ortsgemeinde und der VG statt. Gemäß der aktuellen Betriebserlaubnis verfügt die Kita Landscheid über 85 Plätze (davon 23 U3-Plätze und 64 Ganztagsplätze) zuzüglich 10 integrative Plätze.

Bereits jetzt reichen die Plätze nicht aus um den Bedarf abzudecken. Nach der Statistik zeichnet sich eine Unterdeckung von weiteren 20 – 25 Plätzen ohne 1jährige ab. Nach der Einschätzung der Fachbehörden ist das derzeitige Raumprogramm in Verbindung mit der pädagogischen Konzeption gut aufgestellt für künftig mit Blick auf das neue Kita-Zukunftsgesetz 80 Plätze mit einer mindestens 7-stündigen Betreuung zuzüglich 10 integrativen Plätzen vorzuhalten, sofern auch die Kochküche für bis zu 90 Mittagskinder ausgebaut wird.

Alternativ besteht die Möglichkeit im Rahmen der Übergangszeit von 7 Jahren zur Umsetzung des Kita-Zukunftsgesetz weiterhin 85 Plätze zuzüglich 10 integrativen Plätzen vorzuhalten, allerdings nur bis zu max. 71 Ganztagsplätzen (+7) und weiterhin 14 Teilzeitplätzen. Eine Aufnahme von 1-jährigen wäre hier nicht möglich.

Zur Sicherstellung des zusätzlichen Platzbedarfs soll eine Waldprojektgruppe mit 10 Plätze eingerichtet werden, die in den bisherigen Messdienerräumen im Nebengebäude (ehem. Schwesternwohnhaus) in Kombination mit dem Waldgelände eingerichtet wird. Insgesamt können somit 95 Plätze (davon 71 Ganztags und 24 Teilzeit) zuzüglich 10 integrativen Plätzen vorgehalten werden.

Im Besprechungstermin am 19.11.20 wurde sich darauf verständigt, dass vorerst die neue Betriebserlaubnis im Rahmen der Übergangsphase schrittweise an das Kita-Zukunftsgesetz angepasst wird, um am Kita-Standort Landscheid so viele Plätze wie möglich zur Sicherstellung des Bedarfs vorzuhalten.

Mittelfristig müssen weitere Lösungen zur Platzsicherung ermittelt werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Ortsgemeine plant weitere Baugebiete auszuweisen, nach wie vor derzeit keine Plätze für 1jährige vorgehalten werden können und auch in den umliegenden Kitas keine Aufnahmemöglichkeiten ab dem kommenden Jahr bestehen werden (derzeit bereits 5 Kinder aus Landscheid in anderen Kitas).

Im Besprechungstermin wurde auch die Umwandlung bzw. Weiterentwicklung der Waldprojektgruppe in eine feste Waldgruppe mit bis zu 20 Plätzen besprochen. Hier gilt dann jedoch zu beachten, dass eine feste Waldgruppe nach dem Kita-Zukunftsgesetz eine eigenständige Betriebserlaubnis bedarf und somit fest zugehörige Kinder mit einer eigenständigen Personalisierung, losgelöst von den Räumlichkeiten der Kita.

Für die Inbetriebnahme der Waldprojektgruppe ist der Waldbereich fertigzustellen und einzurichten und die Auflagen der Fachbehörden gemäß der Baugenehmigung umzusetzen sowie die Messdienerräume für Zwecke der Kita herzurichten. Eine erste Auflistung der anstehenden Arbeiten liegt vor. Zu den v. g. Ausbaukosten zur Schaffung der zusätzlichen Plätze kann gemäß der neuen I-Kosten-VV aus dem einmaligen nur kurzfristig verfügbaren Sonderkapitel Nr. 7 ein Landeszuschuss beantragt werden.

Weiter wäre die Beantragung eines Kreiszuschusses möglich. Antragsstichtag ist der 01.02.21. Grundlage für den Antrag ist eine Detailkonzeptplanung der baulichen Maßnahmen und Einrichtung sowie eine Kostenermittlung nach der DIN 276. Weiter steht der Ausbau/Optimierung der Kochküche in der Kita an.

Die Kochküche ist derzeit nur für bis zu 81 Mittagessen ausgelegt. Bei einer Ausweitung der Mittagsverpflegung auf über 100 Kinder (85 Kinder Kita + 10 Kinder Projektgruppe + 10 integrative Plätze) bedarf es einer Ergänzung der Kochküche vor allem um einen weiteren Kombidämpfer, einen Tiefkühlschrank und Kühlschränke.

Bedingt durch die Raumgröße der Küche und des Lagers bedarf es einer entsprechenden mittelfristigen Planung zum Küchenausbau, ggfs. auch unter dem Aspekt, dass sich die Kochküche im 1. Obergeschoss befindet und die Zulieferung über ein Treppe erfolgt sowie bei einem weiteren Platzausbau neue Plätze mit versorgt werden müssen.
Für den Küchenausstattung steht bereits ein Direktpauschalzuschuss von 5.000 € zu Verfügung, der bis 30.06.21 zu verwenden ist. Der Gemeinderat erkennt die zeitnahe Umsetzung der geplanten Waldprojektgruppe in Kombination mit den derzeitigen Messdienerräumen an.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt im Benehmen mit den Beigeordneten und in Abstimmung mit dem Betriebsträger, der Kita und der VG die Baukosten einschließlich der Ausstattung in den Messdienerräumen und dem Waldbereich zusammenzustellen und fristgerecht die Zuschussanträge zum 01.02.21 einzureichen einschließlich einen Antrag auf Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

Mittel sind im Haushalt 2021 vorzusehen. Ergänzend wird zur fristgerechten v. g. Antragstellung mit der Planung und Kostenberechnung das Planungsbüro Bayer aus Landscheid beauftragt.

Das Planungsbüro wird gefordert ein entsprechendes Honorarangebot für die Planleistungen vorzulegen.

Weiter wird der Ortsbürgermeister ermächtigt im Benehmen mit den Beigeordneten den für den Küchenausbau zur Verfügung stehenden Direktpauschalzuschuss des Landes von 5.000 € in Abstimmung mit Betriebsträger und VG, ggfs. unter Einbeziehung eines Küchenplaners (Gastro-/Gewerbeküche), zu verwenden (u. a. Kauf Tielkühl-/ Kühlschrank).

Der Gemeinderat wird über eine durch den Ortsbürgermeister im vorherigen Benehmen mit den Beigeordneten und den Ortsvorstehern getroffene Eilentscheidung zur Erweiterung des Auftrages an die Fa. Araz aus Wittlich für die Ausführung von Sanierungs- und Reparaturarbeiten an Wirtschaftswegen und Gemeindestraßen informiert.

Der Ortsbürgermeister hatte dem Gemeinderat nach Anfrage von 2 Vergleichsangeboten (es wurde nur 1 Angebot abgegeben) in der Ratssitzung am 01.10.2020 erläutert, dass die Fa. Araz auf Grundlage der Einheitspreise des vorliegenden Angebotes vom 24.09.2020 mit einem Auftragswert von 5.851,23 Euro mit Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten an Wegen und Straßen beauftragt werden soll.

Der Gemeinderat hat gegen die Beauftragung keine Bedenken geäußert. Die Einheitspreise wurden nach fachkundiger Prüfung des Gemeinderates als preiswert und angemessen angesehen. Verfügbare Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2020 unter HHSt. 5.4.1.0.523110 und 5.5.5.2.523110 in Höhe von insgesamt 87.500,00 Euro bereitgestellt.

Bisher sind in diesem Haushaltsjahr auf diese Ansätze Ausgaben in Höhe von 14.368,90 Euro geleistet worden. Im Rahmen der Ausführung der beauftragten Arbeiten hat sich herausgestellt, dass an den zu sanierenden Schadstellen, teilweise deutliche größere Flächen beschädigt waren.

Weiterhin wurden nach örtlicher Prüfung des Ortsbürgermeisters und der 1. Beigeordneten, u. a. auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit, zusätzliche Reparaturstellen an Wegen und Straßen festgestellt. Die Sanierungsarbeiten wurden daher um diese Arbeiten durch den Ortsbürgermeister im vorigen Benehmen mit der 1. Beigeordneten im Wege einer Eilentscheidung erweitert.

Nach Abschluss der Arbeiten und Vorprüfung der vorgelegten Aufmaße wird sich der Gesamtsanierungsaufwand auf voraussichtlich insgesamt ca. 70.000,00 bis 80.000,00 Euro erhöhen.

Die Richtigkeit der in den Aufmaßen dargelegten Sanierungsflächen hat die Ortsgemeinde bereits vor Ort nachgemessen und kontrolliert. Die Rechnungsstellung wird derzeit vorbereitet. Nach Beratung stimmt der Gemeinderat den im Rahmen der Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters beauftragten Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten an gemeindeeigenen Wirtschaftswegen und Gemeindestraßen nachträglich zu.

Dies u. a. vor dem Hintergrund, da in den letzten Jahren entsprechende Unterhaltungsarbeiten unterblieben sind und sich somit, wie durch den Ortsbürgermeister die 1. Beigeordnete dargelegt, ein größerer Reparaturaufstau ergeben hatte.

Die Verwaltung wird gebeten die Rechnung nach Vorlage fachtechnisch zu prüfen. Anschließend können die Rechnungsbeträge nach vorheriger sachlicher Feststellung des Ortsbürgermeisters ausgezahlt werden. Soweit bei den o. g. Haushaltsstellen nach der geprüften Rechnungsstellung die veranschlagten Haushaltsmittel nicht ausreichen sollten, beschließt der Gemeinderat die überplanmäßige Ausgabe. Hinsichtlich des Preises soll wegen der Massenüberschreitung gem. VOB nachverhandelt werden.

Lt. den Feststellungen der Ortsgemeinde Landscheid besteht in der Gemeinde ein Bedarf zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen.
Die mögliche Ausweisung von Wohnbauflächen soll im Anschluss an die Römerstraße im Ortsteil Niederkail erfolgen.

Bevor ein Auftrag für die notwendigen Leistungen eines Bebauungsplanes erteilt wird, soll auf Empfehlung der Verwaltung und auf der Grundlage des Beschlusses vom 01.10.2020, TOP 3, ein geeigneter Städteplaner mit der Ermittlung der maßgebenden Planungsgrundlagen (Erstellung eines Entwicklungskonzeptes mit Aussagen zu den zu erwartenden Erschließungskosten) beauftragt werden, auf dessen Grundlage die Gemeinde die Wirtschaftlichkeit bewerten kann.

Seitens der Verwaltung wurde in Abstimmung mit der Gemeinde das Büro Planung 1 aus Wittlich hinsichtlich der Abgabe eines Angebotes angefragt.

Das Angebot des Büros Planung 1 vom 03.11.2020 wird dem Gemeinderat bekanntgegeben. Im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Landscheid stehen unter Buchungsstelle 5.1.1.0.562550 entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein weiteres Angebot einzuholen. Der Vorsitzende und die Beigeordneten werden ermächtigt, nach Vorlage des Vergleichsangebotes den Auftrag zu vergeben.

Ortsbürgermeister Comes informiert den Gemeinderat dazu, dass die Gemeinde keine gemeindeeigenen Baugrundstücke mehr anbieten kann.

Er schlägt vor, die mögliche Ausweisung von Wohnbauflächen eine Teilfäche der derzeit im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) als Wohnbauentwicklungsfäche ausgewiesene Fläche 16-7 „Dörrenpesch“ im westlichen Anschluss an die bestehenden Bebauungspläne „Dörrenpesch und Hinter den Gärten“ sowie „Dörrenpesch – 1. Änderung“ zu prüfen.

Im Rahmen der beauftragten schalltechnischen Untersuchung zur Bebauungsplanung „Gewerbegebiet-Erweiterung“ wurde das beauftragte Planungsbüro gebeten, die im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauentwicklungsfläche 16-7 als zukünftigen maßgeblichen Immissionsort zu berücksichtigen. Zum Nachweis des Bedarfs ist zunächst die Nichtverfügbarkeit der im Privateigentum befindlichen Baulückengrundstücke nachzuweisen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfügbarkeit der Baulückengrundstücke anhand eines Fragebogens für den Gesamtort abzufragen (vgl. Grundsatzbeschluss zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Niederkail vom 01.10.2020, TOP 3). Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Verkaufsbereitschaft bei den Eigentümern der Flächen 16-7 abzufragen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, nach Klärung der grundsätzlichen Bedarfsfragen die Erstellung eines „städtebaulichen“ Konzeptes bei einem qualifizierten Planungsbüro zu beauftragen. Hiermit wird sich der Rat nach der Baulückenabfrage befassen. Ortsvorsteher Gerd Meyer aus Burg/Salm weist darauf hin, dass diese Flächen bereits im Lärmgutachten für das bestehende Gewerbegebiet berücksichtigt wurden.

Des Weiteren werden die Flächen in dem noch zu erstellenden Lärmgutachten für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes ebenfalls Berücksichtigung finden. Die Beschlussfassung wird vertagt. Zunächst sollen die Ergebnisse des Lärmgutachtens für die Erweiterung des Gewerbegebietes abgewartet werden.

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat die Erarbeitung einer Potenzialstudie zur Entwicklung von großflächigen Gewerbe- und Industriegebieten in Auftrag gegeben.
Hierfür wurde das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde WittlichLand in Hinblick auf Ausschluss- und Eignungskriterien für potenzielle Gewerbe- und Industriestandorte untersucht und geeignete Standortpotenziale auf VG-Ebene ermittelt und vorläufig grob abgegrenzt.

Die Ergebnisse des Standortkonzeptes wurden u.a. im Rahmen einer Ortsbürgermeister – Dienstbesprechung am 05.10.2020 vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung am 27.08.2020 mit den Ergebnissen des Standortkonzeptes beschäftigt.

Bei der Suche nach Standorten für die Entwicklung von Gewerbe bzw. Industriegebieten wurde auch auf der Gemarkung Landscheid eine geeignete Potenzialfläche (La 3) für eine Gewerbegebietsentwicklung mit der Priorität 1 festgestellt, s. beigefügte Anlagen (Lageplan und Auswertungstabelle).

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land beabsichtigt die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen.
Hierbei sollen die in der Studie ermittelten Potenzialflächen mit der Priorität 1 grundsätzlich Berücksichtigung finden, soweit dies die Zustimmung der betreffenden Ortsgemeinden findet.

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, bei der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu beantragen, im Zuge der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen die Potenzialfläche La 3 zu berücksichtigen.
Auf Vorschlag des Ortsbeirates Landscheid soll die Potenzialfläche La 3 um die in der beigefügten Kopie des Flächennutzungsplanes grün dargestellte Teilfäche mit der Bezeichnung Nr. 4 erweitert werden.

Somit wäre die komplette „Suki Straße“ im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt. Gleichzeitig sollen die Teilflächen aus G16-10, die durch die Autobahn überbaut sind bzw. als Ausgleichsfläche dienen (s. schwarz schraffierte Kennzeichnung in der beigefügten Kopie des Flächennutzungsplanes) im Flächennutzungsplan nicht mehr als Gewerbefächen dargestellt werden.

Die Ortsgemeinde Landscheid möchte iPads für die Gemeinderatsmitglieder beschafen.

Die iPads werden beispielsweise für die Durchführung der Gemeinderatssitzungen benötigt.

Die iPads gibt es in zweiverschiedenen Varianten:

Maße: 1. 10,2“ & 2. 12.9“

Speicher: 128 GB

Einzelpreis (netto) lt. Angebot: 369,80 Euro (netto) & 988 Euro (netto)

Gesamtpreis für (18 RM) netto: 6.656,40 € & 17.784,00 €

Gesamtpreis (18 RM) brutto, 16%: 7.721,42 € & 20.629,44 €

Die Geräte werden innerhalb des Rahmenvertrages beschafft. Der Gemeinderat Landscheid entscheidet sich für die iPads der Variante 1 und beschließt für eine vom Ortsbürgermeister noch zu ermittelnde Anzahl von Rats- und Ortsbeiratsmitgliedern iPads zu erwerben.

Der Rat beschließt gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/en:

– Sachspende der Firma Rech Kies-GmbH in Form von Kiessand für den Friedhof im Wert von 77,46 €.
Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 EUR) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.

Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst den Antrag ohne die Nennung von Namen vor.
Die Angelegenheit wird diskutiert und abschließend folgender Beschluss gefasst. Der Rat dem Antrag auf Verlängerung der Rekultivierungsfrist für den o.a. Abbau um weitere 10 Jahre bis Ende 2030 zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Im Rahmen des derzeitig laufenden Sanierungsmanagements soll mit lokalen Akteuren und Unternehmen eine verbandsgemeindeübergreifende Kooperationsvereinbarung geschlossen werden. Die teilnehmenden Ortsgemeinden streben die Klimaneutralität ihres Quartieres an. Lokale Partner sollen dabei helfen dieses Ziel zu erreichen. Bei der Kooperationsvereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung, sodass keine Verpflichtungen für die teilnehmenden Partner entstehen.

Die KfW fordert im Rahmen des Projektes das der Fördermittelempfänger (die Ortsgemeinde) eine Kooperation mit lokalen Partner eingeht. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung kommt die Ortsgemeinde dieser Pflicht nach. Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister die vorliegende Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen, um die Voraussetzungen des Fördermittelgeber zu erfüllen.

Der Vorsitzende informiert zu folgenden Punkten:
– Die Martinsbrezel für die Senioren wurden wg. Corona nicht verteilt.
– Die Kriegsgräbersammlung erfolgt bis Mitte Dezember
– Termin mit dem Ordnungsamt
– Fördertopf für notleidende Mitbürger

Der Vorsitzende informiert, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss bisher noch nicht zu einer Sitzung getroffen hat.

Michael Comes, Ortsbürgermeister