Entfernen von Grabmalen
§ 22 der Friedhofsatzung
Aufruf zur Einebnung von Grabstätten, welche bis 31.12.1995 letztmalig belegt worden sind. Hier ist die Nutzungszeit abgelaufen. Kommt der Verpflichtende, meist ein Angehöriger, dieser Aufforderung zur Räumung (Grabsteine/Einfassung mit den Fundamenten und Erde mit Gewächs) binnen drei Monaten nicht nach wird auf die kostenpflichtige Einebnung durch die Friedhofsverwaltung hingewiesen.
Wer als Angehöriger an der Einebnung durch die Gemeindeverwaltung interessiert ist, meldet sich bitte schriftlich bis zum 15. Februar 2021 mit der Zusage zur Kostenübernahme. Bis zur Größe der Einzel-/ Reihengräber wird eine Kostenbeteiligung von 200 € und bei Doppel-/ Wahlgräber 300 € erhoben, wenn eine Sammelräumung möglich wird.
Gerne können Sie auch die zuständigen Ortsvorsteher *innen kontaktieren.
Michael Comes, Ortsbürgermeister
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