Friedhofsanlagen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Friedhöfe gehören zu einer Gemeinde wie auch der Tod zum Leben gehört. Die Friedhöfe unserer Gemeinde bieten ihnen mehr als nur Begräbnisstätten. Sie sind Orte sowohl der Trauerbewältigung als auch der stillen Erholung. Deshalb werden die Friedhöfe durch die Gemeindeverwaltung vielseitig gestaltet.

Auf den 4 gemeindlichen Friedhöfen bestehen verschiedene Möglichkeiten, für den oder die Verstorbenen – je nach Beisetzungswunsch – eine Grabstätte zu erwerben.

Zur feierlichen Abschiedsnahme stehen Ihnen unsere Leichen- und Aussegnugshallen zur Verfügung. Seelsorgerische Begleitung erhalten Sie über Ihre Kirchengemeinde.

Zur Aufbewahrung des Verstorbenen bis zur Beisetzung können auf den Friedhöfen in Landscheid, Niederkail und Burg/Salm so genannte Aufbahrungsräume genutzt werden. 

Gebühren
Leichen- und Aussegnungshalle 40,00– €

Gebühren Reinigung 25,00– €

Wünscht eine/r nicht in der Mehrortsgemeinde lebender Bürger eine Bestattung auf einem der gemeindlichen Friedhöfe, so kann hierzu laut Gemeinderatsbeschluss vom 15. November 2001eine Vereinbarung mit der Ortgemeinde getroffen werden. Ein Rechtsanspruch nach § 2 Abs. 2 BestG Rheinland-Pfalz vom 04.03.1983 (GVBI.S.69) in der Fassung vom 6. Februar 1996 (GVBI.S. 65) oder auf Grund der geltenden Friedhofssatzung besteht nicht.Der Antragsteller entrichtet für die Grabstelle ein zusätzliches privatrechtliches Entgelt in Höhe von 100% der festgesetzten Friedhofsgebühren.

Folgende Grabstätten stehen zur Verfügung:

  • Wahlgrabstätten/Doppelgrabstätte
  • Reihengrabstätten
  • Rasengrabstätten
  • Urnengrabstätten
  • Familiengräber
  • Kindergräber

Doppelgrabstätten können von den Angehörigen des Verstorbenen erworben werden. Eine Doppelgrabstätte nimmt in der Regel 2 Särge auf. Hier liegen beide Särge nebeneinander. Bei der Beisetzung des zweiten Sarges muss die verbleibende Nutzungszeit auf 25 Jahre verlängert werden.

Auf beiden Grabflächen können zusätzlich auch je eine Urne eines weiteren Verstorbenen beigesetzt werden. Hierbei muss die verbleibende Ruhezeit der zweiten Sargbelegung noch mindestens 15 Jahre sein.

Die Grabstätten für Doppelgrabstätten sind einheitlich in einer Größe mit den Außenmaßen von 1,80m x 1,80m eingefasst.

Sie werden der Reihe nach vergeben und können nicht ausgewählt werden. Gärtnerische Pflege erfolgt individuell durch den Nutzer. Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Doppelgrabstätte wieder verliehen werden. Die Gestaltungsvorschriften zur Gestaltung der Grabmale sind zu beachten.

 

Gebühren Doppelgrab/Wahl Grab, Nutzungsrecht   (30 Jahre)

Überlassung einer Wahlgrabstätte – 1.200,00 €

Grabherstellung – 300,00 €

Verlängerung Nutzungsrecht – (je Jahr – 40 €)

Zusätzliche Beisetzung einer Urne – (15 Jahre)

Überlassung einer Urnengrabstätte – 150,00 €

Grabherstellung – 100,00 €

 

Reihengräber – Alle Friedhöfe

Reihengräber sind in Reihen angelegte Einzelgrabstätten, in denen jeweils nur ein Sarg bestattet werden kann. Die Beisetzung findet auf speziell dafür angelegten Grabfeldern statt. 

Auf der Grabstätte kann zusätzlich auch eine Urne eines weiteren Verstorbenen beigesetzt werden. Hierbei muss die verbleibende Ruhezeit der Sargbelegung noch mindestens 15 Jahre betragen. 

Die Grabstätten für Reihengräber sind einheitlich in einer Größe mit den Außenmaßen von 0,90m x 1,80m eingefasst.

Sie werden der Reihe nach vergeben und können nicht ausgewählt werden. Gärtnerische Pflege erfolgt individuell durch den Nutzer. Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei 25 Jahren. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht nicht wieder erworben werden; das Grab wird eingeebnet. 

Die Gestaltungsvorschriften zur Gestaltung der Grabmale sind zu beachten.

 

Gebühren

Überlassung einer Reihengrabstätte – 300,00 €

Grabherstellung – 300,00 €

Zusätzliche Beisetzung einer Urne – (15 Jahre)

Überlassung einer Urnengrabstätte – 150,00 €

Grabherstellung -100,00 €

Reiheneinzelgrab für Urnenbestattung

Urnengräber sind in Reihen angelegte Einzelgrabstätten, in denen jeweils nur eine Urne beigesetzt werden kann. Die Beisetzung findet auf speziell dafür angelegten Grabfeldern statt.

Auf der Grabstätte kann zusätzlich auch eine Urne eines weiteren Verstorbenen beigesetzt werden. Hierbei muss die verbleibende Ruhezeit noch mindestens 15 Jahre betragen.

Die Grabstätten für Urnenbeisetzung sind einheitlich in einer Größe mit den Außenmaßen von 0,60m x 0,90m (Breite x Länge) eingefasst. Sie erhalten kein Grabmal, Gedenkplatten werden bei freier Gestaltungsmöglichkeit und einer Größe von 0,40 x 0,60 m (Breite x Länge) zugelassen.

 

Sie können entweder gärtnerisch gestaltet oder komplett mit einer Grabplatte abgedeckt werden.

Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei 25 Jahren, Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht nicht wieder erworben werden, das Grab wird eingeebnet.

Gebühren Urnen-Reihengrab – (15 Jahre)

Überlassung einer Urnen-Reihengrabstätte –  150,00– €

Grabherstellung – 100,00– €

Rasengrabstätten werden als Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten vergeben. 

Eine Reihengrabstätte nimmt in der Regel einen Sarg auf. Die zusätzliche Belegung mit einer Urne ist möglich. Hierbei muss die verbleibende Nutzungszeit der Reihengrabstätte noch mindestens 15 Jahre betragen. 

Eine Urnenreihengrabstätte nimmt eine Urne auf. Eine zusätzliche Belegung ist möglich. Hierbei muss die verbleibende Nutzungszeit der Urnenreihengrabstätte noch mindestens 15 Jahre betragen. 

Die Grabstätten erhalten weder ein Grabmal noch eine Grabeinfassung.

Die Gräber haben folgende Maße:

Reihengrabstätten:           0,90 x 1,80 m (Breite x Länge)

Urnenreihengrabstätten:   0,60 x 0,90 m (Breite x Länge) 

Für die Kenntlichmachung der Gräber ist eine steinerne Gedenkplatte mit
einer Größe von 0,40 x 0,60 m (Breite x Länge) und einer Stärke von mindestens
8 cm zulässig.

Die Gedenkplatte mit dem Namen der/des Verstorben ist von den Angehörigen
herstellen zu lassen. Für die Beschriftung ist nur eine Gravur zulässig.

Die Verlegung der Gedenkplatte erfolgt durch die Ortsgemeinde. Die verbleibenden Rasenflächen werden als Rasenbeet angelegt und zwar in der Form das die Fläche mit einem Rasenmäher befahren werden kann. 

Außerhalb der Vegetationszeit, von Allerheiligen bis Ostern sind einfacher Grabschmuck sowie Grableuchten zulässig. Während der Vegetationszeit, von Ostern bis Oktober, sind die Gräber von jeglichem Grabschmuck und Grableuchten frei zu halten.

Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. 

Gebühren Reihengrab – (25 Jahre)

Überlassung einer Rasengrabstätte – 2.000,00– €

Einschließlich der Pflegearbeiten für die Dauer der Ruhezeit – 

Grabherstellung – 300,00–€

Gebühren Urnen-Reihengrab – (25 Jahre)

Überlassung einer Rasenurnengrabstätte – 1.200,00– €

Einschließlich der Pflegearbeiten für die Dauer der Ruhezeit 

Zusätzliche Beisetzung einer Urne (15 Jahre)

Überlassung einer Urnengrabstätte – 150.00– €

Urnengrab-Herstellung – 100.00– € 

 

Familiengrabstätten können von den Angehörigen des Verstorbenen erworben werden. Eine Familiengrabstätte nimmt in der Regel mehrere Särge auf. 

Auf den Familiengrabstätten können zusätzlich auch Urnen weiterer Verstorbener beigesetzt werden. 

Gebühren Familiengrab, Sargbestattung  

Überlassung einer Grabstätte – 300,00 €

Grabherstellung – 300,00 €

Gebühren Familiengrab Urnenbestattung (15 Jahre)

Überlassung einer Grabstätte – 150,00 € 

Grabherstellung – 100,00 €

Die Gestaltungsvorschriften zur Gestaltung der Grabmale sind zu beachten. 

Hierbei handelt es sich um Einzelgrabfelder für verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr die der Reihe nach belegt werden. 

Gebühren Reihengrab – (25 Jahre)

Überlassung Reihengrabstätte – 150,00– €

Grabherstellung – 150,00– €

Gebühren für Urnenbeisetzung

Grabstätte (15 Jahre) – 100,00– €

Grabherstellung – 100,00– €