Bildung & Kultur
Bildende Kunst, Literatur, Musik, unsere Bürger, Veranstaltungen und unsere wunderschöne Architektur ist typisch für die Gesamtheit der Existenz einer Gemeinschaft – unserer Gemeinschaft.
Bildung – der Mensch, der fähig ist sein Leben erfolgreich zu gestalten und wir, die ihn auf diesem Weg begleiten.
“Hohe Bildung kann man dadurch beweisen, dass man die kompliziertesten Dinge auf einfache Art zu erläutern versteht.” (George Bernhard Shaw)
Einrichtungen
Pfarrbüro der Katholischen Pfarrgemeinde St. Gertrud
und der Pfarreiengemeinschaft Landscheid (PG Landscheid)
Pfarrverwalter Pater Andreas Alavelil CMI:
Fon: 06575 / 901 756
Fax: 06575 / 901 757
Mail: paterandreas@pg-landscheid.de
Pfarrbüro
Fon: 06575 / 4226
Mail: pfarrbuero@pg-landscheid.de
Jugendpfarrer
Peter Zillgen
Telefon: 0171 / 99 487 73
E-Mail: peter.zillgen@bistum-trier.de
Den Pfarrbrief der Pfarreiengemeinschaft Landscheid können sie hier einsehen oder als PFD Datei downloaden und ausdrucken.
Öffnungszeiten Pfarrbüro
Bürozeiten
Frau Anne Konrad
Montag 10:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 16:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch —-
Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 15:00 – 16:00 Uhr
Messbestellungen
Frau Ursula Weber
Dienstag 09:00 – 11:00 Uhr
Die KiTa “St. Raphael”
Nachdem das alte Kindergartengebäude nicht mehr den Ansprüchen entsprach, wurde erstmals am 24.09.1974 über den Neubau eines Kindergartens in Landscheid diskutiert. Es wurde mit dem Bistum Trier darüber verhandelt, ob das neue Kindergartengebäude vom Bistum oder Gemeinde Landscheid errichtet werden soll.
Ihr Kontakt zu uns – KiTa “St. Raphael”:
Hauptstraße 84 a
54526 Landscheid
Fon 06575 4979
Fax 06575 901540
Email: st-gertrud-landscheid@kita-ggmbh-trier.de
Peter-Zirbes Grundschule
Ansprechpartnerin:
Rektorin Pia Madert
Kontakt:
Schulstraße 9
54526 Landscheid
Telefon: 06575 / 44 53
Telefax: 06575 / 95 91 53
E-Mail: schulleitung@gslandscheid.de
Ganztagsbetreuung
Auch für das Schuljahr 2020/2021 bietet der Träger der Grundschule, die Verbandsgemeinde Wittlich-Land, am Grundschulstandort Landscheid ein Betreuungsangebot bis 14.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr an.
Eine Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes bis 14:00 Uhr kann ein Mittagessen beinhalten, bei einer Betreuung bis 16:00 Uhr ist ein Mittagessen verpflichtend.