über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Kommunalwahlen einschließlich
der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher
– der Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister
– der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters
– der Landrätin/des Landrats am 09. Juni 2024
sowie der etwaigen Stichwahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher
– der Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister
– der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters
– der Landrätin/des Landrats am 23. Juni 2024
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Kommunalwahlen unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung“ in der Ausgabe: