Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Vertretung Ortsvorsteher

der Ortsgemeinde Landscheid für das Haushaltsjahr 2025 vom 02.05.2025

Der Gemeinderat Landscheid hat am 20.03.2025 aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde vom 24.04.2025 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden 516.323,00 € veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.494.800,00 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

– Grundsteuer A auf

345 v.H.

– Grundsteuer B auf

465 v.H.

– Gewerbesteuer auf

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

a)

für den ersten Hund

50,00 €

b)

für den zweiten Hund

125,00 €

c)

für jeden weiteren Hund

250,00 €

d)

für den ersten gefährlichen Hund

250,00 €

e)

für den zweiten gefährlichen Hund

500,00 €

f)

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.000,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt gemäß dem vorläufigen Rechnungsergebnis 7.166.193,22 €. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt gemäß Planung 7.606.463,22 € und zum 31.12.2025 beträgt 7.688.503,22 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Landscheid, den 02.05.2025, gez.: Marita Illigen Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.03.2025 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt an sieben Arbeitstagen (Werktagen) nach dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Burgstraße 59, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über

  1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
  2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates § 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Landscheid, den 02.05.2025, gez.: Marita Illigen, Ortsbürgermeisterin
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