Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

Bekanntmachung der Wahlleiterin

I.

Am Sonntag, dem 25. Mai 2025, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Landscheid der Ortsgemeinde Landscheid und am Sonntag, dem 15. Juni 2025, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 18 April 2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, erhalten.

Landscheid, den 14. März 2025
Marita Illigen, Wahlleiterin