Bekanntmachung der Wahlleiterin

zur Eintragung der von der Meldepficht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I. Am Sonntag, dem 27.11.2022, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Landscheid und am Sonntag, dem 11.12.2022, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Landscheid statt.

II. Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 21.10.2022, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, erhalten.

Landscheid, den 16.09.2022 Marita Illigen, Wahlleiterin

Bekanntmachung der Wahlleiterin