des Ortsbezirkes Landscheid der Ortsgemeinde Landscheid gemäß § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Im Ortsbezirk Landscheid der Ortsgemeinde Landscheid sind für die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers keine Wahlvorschläge eingegangen. Eine Urwahl findet nicht statt.
Die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers erfolgt durch den Ortsbeirat (§ 76 Abs. 1 Satz 4 i. V.m. § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung).