Sitzung des Gemeinderates Landscheid am 27.05.2021

1. Einwohnerfragestunde ./.

2. Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich „Aufm Maarfur“ – Antrag an die Verbandsgemeinde Wittlich-Land auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Zur Schaffung der Voraussetzungen zur beabsichtigten Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich „Aufm Maarfur“ lt. Beschluss des Gemeinderates vom 04.03.2021, TOP 2 ist der Flächennutzungsplan im Zuge eines sog. Eigentausches in einem Flächenumfang von rd. 6.100 m² fortzuschreiben. Der Flächentausch soll gemäß dem Vorschlag in dem als Anlage beigefügten Entwurfsplan durch Verlagerung der Bauflächen von der Bauentwicklungsfläche W 16-1 (Schwarzenbach) zur Bauentwicklungsfläche W 16-2 (Aufm Maarfur) vollzogen und planrechtlich gesichert werden.

Hierzu beantragt die Ortsgemeinde Landscheid bei der Verbandsgemeinde Wittlich-Land die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.

3. 19. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006, Gemarkung Hetzerath, Erweiterung des Industriepark Region Trier Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat WittlichLand am 28.04.2021 endgültig verabschiedete 19. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 und deren Inhalt informiert. Die Planurkunde besteht aus:

1. Planurkunde mit Legende und Verfahrensvermerken und
2. einem Erläuterungsbericht mit integriertem Umweltbericht

Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier „Industriepark Region Trier – Erweiterung“ durchgeführt (Parallelverfahren). Der Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 60,6 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung folgender Darstellungen:

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 19. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung zu. 4. 24. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes WittlichLand 2006, Ortslagenkarte Hetzerath (Blatt 13 a), Gemarkung Hetzerath Darstellung von Sonderbauflächen Einzelhandel zur Erweiterung des bestehenden NORMA-Marktes Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat WittlichLand am 28.04.2021 endgültig verabschiedete 24. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 und deren Inhalt informiert. Die Planung besteht aus:

1. Planurkunde mit Legende und Verfahrensvermerken und
2. der Begründung bestehend aus
Teil 1, städtebaulicher Teil
Teil 2, Umweltbericht

Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Hetzerath „Im Buhnert“ durchgeführt (Parallelverfahren). Der Änderungsbereich beinhaltet die Anpassung/Änderung von dargestellten Gemeinbedarfsfläche (Festplatz) und bisherigen Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 24. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu. 5. Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Wohnbaufächen Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 28.04.2021 endgültig verabschiedete Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Wohnbaufächen auf den Gemarkungen Altrich, Bruch, Dreis, Krames-Klausen, Laufeld und Plein und deren Inhalt informiert.
Die Planung besteht aus:
1. den Planurkunden mit Legende
2. der Begründung, bestehend aus
Teil 1, städtebaulicher Teil und
Teil 2, Umweltbericht

Die Änderungsbereiche beinhalten die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufächen, Wohnbauentwicklungsfächen, Mischbaufächen, Mischbauentwicklungsfächen, landwirtschaftliche Flächen und Grünfächen in Wohnbaufächen, Grünfächen und landwirtschaftliche Flächen im Zuge von sogenannten „Eigentauschen“ bzw. „Fremdtauschen“ in den Ortsgemeinden Altrich, Bruch, Dreis, Großlittgen, Klausen, Laufeld und Plein.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Wohnbaufächen gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu. 6. Kindertagesstätte Landscheid – Information Eilentscheidung zur Verwendung Pauschalzuschuss Küchenausstattung
– Info aktueller Sachstand Projektgruppe/Wald und Antrag auf Nutzungsänderung Information über Eilentscheidung zur Verwendung Pauschalzuschuss Küchenausstattung.

Dem Betriebsträger stehen aus der Direktzuweisung des Landes Mittel für die Ergänzung der Küchenausstattung in Höhe von 5.000 € zur Verfügung, die bis zum 30.06.21 zu verwenden sind. In Abstimmung mit den Küchenkräfte hat die Kita die Anschaffung eines weiteren Konvektomat vorgeschlagen. Dieser kann nach Rücksprache mit der Lebensmittelüberwachung im Essraum unmittelbar vor der Kochküche aufgestellt werden. Die Kosten werden für den Konvektomaten nebst Untergestell werden auf rund 8.500 € beziffert.

Somit müsste die OG die Restfinanzierung des Konvektomaten von 3.500 € sowie die Installation finanzieren. Hinsichtlich der Bestimmung zur Vorhaltung eines rutschfesten Bodens im Wegebereich Kochküche/Konvektomaten ist nach Abstimmung der VG mit der Unfallkasse durch den Betriebsträger eine Gefährdungsbeurteilung vorzuhalten, die Gefahrenpotenziale ausschließt und somit auf die Anpassung des Bodens verzichtet werden kann. Die Installationsarbeiten könnten im Zuge der Herrichtung der Projektgruppe mit abgewickelt werden.

Damit die Kita zeitnah die bewilligten Mittel verwenden kann hat der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten im Rahmen einer Eilentscheidung der geplanten Anschaffung des Konvektomaten wie von der Kita vorgeschlagen zugestimmt und die Übernahme der Restfinanzierung bis zu einem Betrag von rund 3.500 sowie die Installations- und Montagekosten zugesagt.

Aktueller Sachstand / Nutzungsänderung
Aufgrund des eingereichten Antrags auf Gewährung einer Förderung aus dem Sonderkapitel der neuen I-Kosten-Förderung des Landes liegt inzwischen die Forderung des Bauamts vor, dass für die Räumlichkeiten der Projektgruppe im ehemaligen Schwesterwohnhaus ein formeller Antrag auf Nutzungsänderung einzureichen ist (Antrag auf Baugenehmigung). Mit der Antragserstellung wurde das Ing.-Büro Bayer aus Landscheid beauftragt. Die Nutzungsänderung ist in Bearbeitung und wird demnächst beim Baumt zur Genehmigung eingereicht. Weiter wurde zur zeitnahen Umsetzung der baulichen Maßnahmen im Waldbereich sowie im ehemaligen Schwesternwohnhaus beim Land der vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt. Die Genehmigung liegt seit der letzten Woche vor. In einer gemeinsamen zeitnahen Besprechung soll nun mit dem Planer, der Kita und der VG die weitere Organisation und Koordination zur Umsetzung der Maßnahme abgestimmt werden, damit in der kommenden Sitzung die notwendigen Umsetzungsbeschlüsse bzw. Aufträge beraten und beschlossen werden können. Der GR nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und erkennt die Verwendung des Pauschalzuschusses an. Ferner beschließt der Gemeinderat die Vergabe des Planungsauftrages für die Nutzungsänderung der Räumlichkeiten im ehemaligen Schwesterwohnhaus an das Ing.-Büro Bayer, Landscheid zu vergeben.

7. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege

Das Gemeindeprüfungsamt (GPA) des Landkreises hat im Rahmen einer überörtlichen Prüfung die Finanzwirtschaft der Ortsgemeinde für die Jahre 2014 – 2018 geprüft. Hierbei wurde u.a. festgestellt, dass im Produkt Wirtschaftswege eine jährliche Unterdeckung besteht und in der Ortsgemeinde wegen fehlender (rechtmäßiger) Erhebungsgrundlage keine Möglichkeit zur Refinanzierung besteht. Aufgrund der in § 94 Abs. 2 GemO geregelten Rangfolge für die Erzielung von Erträgen und Einzahlungen haben Beiträge Vorrang vor der Erhebung von Steuern. Jede Gemeinde die Steuern erhebt ist demnach verpflichtet, Entgelte in angemessenem Umfang zu erheben. Damit reduziert sich das im Gesetz zunächst eingeräumte Ermessen hin zu einer Verpflichtung. In der Ortsgemeinde besteht noch eine Satzung über die Erhebung besonderer Wegebeiträge vom 09.05.1958, welche seit langem nicht mehr anwendbar ist und in dem Zuge aufgehoben werden sollte. Der Entwurf der Beitragssatzung basiert auf der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und wird in anderen Ortsgemeinden ebenfalls angewendet. Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf. Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die Satzung über die Erhebung besonderer Wegebeiträge vom 06.05.1958.

8. Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Kailbachstraße

In der Kailbachstraße wird derzeit im Auftrag der Verbandsgemeindewerke eine Ausschreibung für Erneuerungsmaßnahmen an der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in ofener Bauweise durchgeführt. Voraussichtlich wird im Zuge der Tiefbauarbeiten die gesamte Fahrbahn im Sanierungsbereich aufgebrochen und erneuert. Der Umfang der Maßnahmen ist anlässlich eines Ortstermins bereits vor einiger Zeit mit der Ortsgemeinde für die Fertigstellung der Planung und Vorbereitung der Ausschreibung besprochen worden. Seitens der Ortsgemeinde stellt sich evtl. die Frage, ob im Rahmen der Gesamtmaßnahme ggfs. die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert bzw. erweitert wird. Momentan befindet sind in dem ca. 130 m langen Straßenzug etwa in Höhe des Anwesens „Kailbachstraße 10“ eine Peitschenleuchte. Diese Leuchte ist 1986 in Betrieb genommen worden. Eine Erneuerung oder Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage um zusätzliche Leuchten würde beitragsfähigen Aufwand darstellen. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen der VG-Werke in der Kailbachstraße die Straßenbeleuchtungsanlage zu erneuern bzw. ggfs. zu erweitern. Die Westenergie soll für die verkehrssichere Ausleuchtung der Kailbachstraße einen Beleuchtungsplan mit Kostenanschlag erstellen. Der Ortsbürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, nach Vorlage des Beleuchtungsplanes und Kostenanschlages den Auftrag zur Erneuerung und ggfs. Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage zu erteilen.
9. Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte:
1. über den Termin am 09.06.2021 zur Erstellung eines Starkregenkonzeptes.
2. über den Stand der Erweiterung des Gewerbegebietes.

10. Verschiedenes 

Der Vorsitzende teilte mit, dass die nächste Gemeinderatssitzung am 01.07.2021 und die Beigeordnetenbesprechung mit Ortsvorsteher*in am 14.06.2021 stattfnden würde. – Ferner sollte in der neu zu fassenden Friedhofssatzung geregelt werden, dass an Samstagen keine Sargbestattungen mehr stattfinden. Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.