Sitzung des Gemeinderates Landscheid vom 01.10.2020

1. Einwohnerfragestunde
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2. Annahme von Spenden
Der Rat beschließt gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/en:
– Sachspende der Firma Rech Kies-GmbH in Form von Sand für die Kita im Wert von 98,41 €
Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 EUR) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.
3. Ausweisung von Wohnbaufächen im Ortsteil Niederkail -Grundsatzbeschluss Ortsbürgermeister Comes informiert den Gemeinderat dazu, dass die Gemeinde keine gemeindeeigenen Baugrundstücke mehr anbieten kann. Er schlägt vor, im Anschluss an die Römerstraße im Ortsteil Niederkail gelegene Grundstücksflächen als Baustellen für eine Wohnbebauung auszuweisen. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) sind die Flächen als Wohnbauflächen (W) dargestellt.Zum Nachweis des Bedarfs ist zunächst die Nichtverfügbarkeit der im Privateigentum befindlichen Baulückengrundstücke nachzuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfügbarkeit der Baulückengrundstücke anhand eines Fragebogens für den Gesamtort abzufragen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, nach Klärung der Bedarfsfrage die grundsätzliche Machbarkeit an dem Standort durch ein qualifiziertes Planungsbüro klären zu lassen. Sinnvoll ist die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes, anhand dessen eine Kostenkalkulation mit dem Ziel der Klärung der Wirtschaftlichkeit der geplanten Ausweisung erfolgen kann. Hiermit wird sich der Rat nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Baulückenabfrage beschäftigen. Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.
4. Kath. Kindertagesstätte Landscheid- Änderung Nutzungsvereinbarung ehem. Schwesternwohnhaus
Wie bereits bekannt bedarf es aufgrund steigender Kinderzahlen der Anpassung eines bedarfsgerechten Angebots in der Kita Landscheid. Seit einiger Zeit laufen bereits Vorkehrungen zur Herrichtung einer Waldgruppe. Ergänzend hierzu wird es am 29.10.20 mit den Vertretern des Jugendamts und Landesjugendamts einen Ortstermin zur Besprechung der künftigen Betriebsstruktur auch mit Blick auf das neue Kita-Zukunftsgesetz geben. Bereits jetzt zeichnet es sich ab, dass soweit möglich weitere Nebenräume benötigt werden. Angedacht ist, dass die im Obergeschoss des ehem. Schwesternwohnhauses derzeit von den Messdienern genutzten Räume künftig der Kita zur Verfügung gestellt werden. Diese könnten entweder für eine Kleingruppe als auch als „Treffpunkt“ für die Waldkinder zum Start und Ende des ganztägigen Waldangebots genutzt werden. Die Umnutzung würde zeitnah und kurzfristig zur Sicherung von Kita-Plätzen beitragen. Dennoch wird es weiterhin zu Engpässen kommen, da aufgrund des neuen Kita-Zukunftsgesetz besonders die Kochsituation, die Esssituation als auch die Möglichkeiten für Ruhe- und Schlafräume nochmals besonders in den Blick der Fachbehörden genommen wird. Das Gesprächsergebnis am 29.10.20 bleibt für weitere Planungen hierzu abzuwarten. Für die zeitnahe Nutzung von weiteren Räumen im Obergeschoss des ehem. Schwesterwohnhauses bedarf es der Änderung der bestehenden Nutzungsvereinbarung. Die VG hat eine Überarbeitung und Prüfung vorgenommen. Die neue Nutzungsvereinbarung ist Beratungsgegenstand in der Sitzung. Der Gemeinderat erkennt die Nutzungsänderung wie vorgestellt an und ermächtigt den Ortsbürgermeister den Abschluss mit der kath. Kirchengemeinde vorzunehmen. Für die Nutzung des Hauses „Thiesen“ durch die Messdiener soll im Gegenzug ebenfalls eine Nutzungsvereinbarung geschlossen werden.
5. Sanierung EifellandhalleVorstellung der Vorentwurfsplanung/Konzept
Herr Andreas Bayer stellt die Vorentwurfsplanung vor und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder. Abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss: Der Rat stimmt dem vorgestellten Konzept zu und beauftragt Herrn Bayer, die Planungen auf dieser Grundlage fortzuführen.
6. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Gemarkung Niederkail, Flur 4, Parz.-Nr. 168/7, (Oberer Ehlert)Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Ehlert“
Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst den Bauantrag ohne die Nennung von Namen vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Im Ehlert“.
Von dessen Festsetzungen soll in folgenden Punkten abgewichen werden:
– Die zulässige Dachneigung beträgt mindestens 30°, geplant ist eine Dachneigung von 25°
– Die zulässige Traufhöhe beträgt max. 4,50 m, geplant ist eine Traufhöhe von 5,40 m
Der Rat wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit bereits Befreiungen der o.a. Art zugelassen wurden.
Nach Beratung fasst der Rat den folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Ehlert“ bzgl. der Dachneigung (25° anstatt 30°) und der Traufhöhe (5,40 m anstatt 4,50 m) wird ebenfalls zugestimmt.
7. Kath. Kindertagesstätte Landscheid- Festsetzung Sachkostenbudgetanteil für die Jahre 2020 und 2021
Der Ortsbürgermeister informiert über das von der Kita gGmbH vorgelegte Sachkostenbudget für die Jahre 2020 und 2021 für die Kath. Kindertagesstätte Landscheid von jeweils 23.700 € sowie die beantragte Sachkostenbeteiligung durch die Ortsgemeinde für die Jahre 2020 und 2021 von jeweils 9.700 €.
In einem Besprechungstermin im September wurde das Sachkostenbudget für die Jahre 2020 und 2021 erläutert und begründet.
Der Wirtschaftsplan 2020 und 2021, sowie der Ist-Kosten Nachweis für das Wirtschaftsjahr 2019 sind Beratungsgegenstand in der Sitzung. Der Gemeinderat erkennt das abgestimmte Sachkostenbudget für 2020 und 2021 von jeweils 23.700 € an.
Der Gemeinderat beschließt die Zahlung eines Sachkostenbudgetanteils für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von 9.700 €.
Über die v. g. Sachkostenbeteiligung der Ortsgemeinde wird ein Sachkostenvertrag gemäß der Vertragsvorlage mit der Kita gGmbH abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit dauert vom 01.01.2020 bis 31.12.2021.
Der Vertragsentwurf ist Beratungsgegenstand in der Sitzung.
8. Unterhaltungsarbeiten an Wirtschaftswegen
An verschiedenen gemeindeeigenen Wirtschaftswegen sollen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit Unterhaltungsmaßnahmen (vorwiegend Schlaglöcher) durchgeführt werden. Für die Ausführung der erforderlichen Arbeiten hat der Ortsbürgermeister 2 Vergleichsangebote angefordert, die dem Gemeinderat bekannt gegeben werden. Es ist jedoch nur ein Angebot der Fa. Araz eingegangen.
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die Vergabe der Arbeiten an die Fa. Araz, die momentan die Glasfaserverkabelung in Niederkail vornimmt. Die Kosten betragen ca. 6.000 € zuzüglich MWSt.
9. Mitteilungen
– In den Ortsteilen sollen Mitfahrerbänke aufgestellt werden, um auch weniger mobilen Mitbürgern die Möglichkeit zu geben im neuen Einkaufszentrum einzukaufen.
– Der Seniorentag wird abgesagt.
– Da auch der Martinsumzug abgesagt ist, sollen die Martinsbrezel an die Kita, die Grundschule und ältere Mitbürger gehen.
– Der Breitbandausbau in Niederkail läuft sehr gut.
– Ferner wird ausdrücklich darum gebeten, dass die Friedhofsbesucher ihren Restmüll (überwiegend ausgediente Grableuchten) Zuhause entsorgen, da es die Gemeinde sehr viel Geld kostet diese selbst zu entsorgen.
– Mit der Verbandsgemeinde wurde das Anschaffen der I-Pads für die Ratsmitglieder besprochen. Diese werden nach Bedarf von der Verbandsgemeinde bestellt und später auch administriert.
10. Verschiedenes
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, 10.12.2020 statt.

Michael Comes, Ortsbürgermeister