Sitzung des Gemeinderates Landscheid vom 11.02.2021

1. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2021
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Ofenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2021
a) Es wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
b) Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen wie vorgetragen.

2. Bebauungsplanung Gewerbegebiet „Erweiterung“
a) Information zu den vorliegenden Ergebnissen
b) Festlegung der Gebietsabgrenzung für das weitere Verfahren
c) Vergabe Auftrag juristische Beratungsleistungen
a) Information zu den vorliegenden Ergebnissen
Mit Bezug auf die Sitzung vom 21.01.2021, TOP 1 wird der Gemeinderat nochmals zu dem vorliegenden Ergebnis der lärmtechnischen Untersuchung der Firu GfI, Kaiserslautern und zu den Planungsentwürfen des Büros Planung1, Wittlich unterrichtet. Lt. dem Ergebnis der lärmtechnischen Untersuchung der Firu GfI, Kaiserslautern kann der Lärmschutz für die umgebenden schutzwürdigen Nutzungen grundsätzlich über ein Lärmkontigentierungskonzept sichergestellt werden. Zu klären ist allerdings noch, mit welchen bauleitplanerischen Maßnahmen der nach der neuesten Rechtsprechung geforderte „unbeschränkte Gewerbegebietsteil“ innerhalb des Gebietes ausgewiesen oder anderweitig gesichert werden kann.
b) Festlegung der Gebietsabgrenzung für das weitere Verfahren
Der Gemeinderat reduziert das gemäß Beschluss vom 14.05.2020, TOP 2b (Planaufstellungsbeschluss) abgegrenzte Planaufstellungsgebiet von bisher ca. 17,8 ha auf nun ca. 16,14 ha. In der Sitzung am 21.01.2021 war es der Wunsch des Gemeinderates, die Planungsleistungen der Erschließung (vgl. Beschluss vom 14.05.2020, TOP 2c), die zum Teil im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes benötigt werden, nunmehr zügig auszuschreiben. Der Gemeinderat bestimmt, dass die in der angefertigten Skizze vom 10.02.2021 aufgeführten Flächen als Berechnungsgrundlage zur Ausschreibung der Planungsleistung der Erschließung herangezogen werden soll.
c) Vergabe juristische Beratungsleistungen
Aufgrund vorliegender neuester Rechtsprechung und höchstrichterlich bisher nicht geklärter Fragestellungen im Zusammenhang mit der rechtssicheren Planung der Lärmkontigentierung in Gewerbegebieten wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, sich im vorliegenden Falle hinsichtlich der zu ergreifenden zielführenden bauleitplanerischen Instrumente und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbegebietes durch eine versierte Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht beraten zu lassen. Der Gemeinderat beschließt im ersten Schritt die Verbandsgemeindeverwaltung prüfen zu lassen, ob die entsprechende Problemstellung von Seiten des Gemeinde- und Städtebundes geklärt werden kann und ein Fachanwalt erst dann beauftragt wird, sofern dies nicht möglich ist. Hierüber will der Gemeinderat zwingend informiert werden. Die Vergabe wird in die nichtöffentliche Sitzung verschoben (TOP 6)
3. Mitteilungen
Herr Ortsbürgermeister Comes informierte über das Leader-Projekt „ehrenamtliche Bürgerprojekte“.
4. Verschiedenes ./.

Michael Comes, Ortsbürgermeister
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.