Widmung

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. 1977, Seite 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2021 (GVBl. S 543) und Beschluss des Gemeinderates Landscheid vom 29.02.2024 werden die nachstehend aufgeführten Straßenflächen und Gehwege zur überwiegend dem örtlichen Verkehr dienenden öffentlichen Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe a) LStrG RLP und selbständigen Gehwegen im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe b-aa) LStrG RLP gewidmet:

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