Landkreis zahlt Soforthilfen an die Geschädigten des Hochwassers aus

Der Ministerrat hat Soforthilfen für von Elementarschäden betroffene Personen beschlossen. Wer durch das Hochwasser einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, erhält demnach unbürokratisch und schnell Hilfe. Es erfolgt keine Bedürftigkeitsprüfung, auch Spenden werden bei der Gegenrechnung nicht berücksichtigt. Die Soforthilfe, die durch die Kreisverwaltung ausgezahlt wird, beträgt 1.500 Euro pro Haushalt inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 Euro für jede weitere zusätzliche Person. Maximal können 3.500 Euro pro Haushalt ausgezahlt werden.

Das vom Land vorgegebene Antragsmuster kann hier heruntergeladen werden. Hier ist auch die entsprechende Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Sport einsehbar, aus der die Voraussetzungen für die Soforthilfen hervorgehen.

Die Anträge können bei den Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen, der Stadtverwaltung Wittlich oder auch direkt bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eingereicht werden.

Für Fragen zum Antragsverfahren hat der Landkreis unter Tel.: 06571/14-2020 eine Hotline eingerichtet. Elektronisch sind die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der E-Mail: Soforthilfe@Bernkastel-Wittlich.de