Öffentliche Bekanntmachungs „Gewerbegebiet-Erweiterung“

Aufstellung des Bebauungsplanes„Gewerbegebiet-Erweiterung“, Ortsgemeinde Landscheid, zur Ausweisung von Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Parallelverfahren mit der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
3. Hinweise zum Verfahren
1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Landscheid hat am 1. Juli 2021, TOP 2 a), beschlossen, für Flächen der Gemarkung Landscheid, Flur 15 und 20 einen Bebauungsplan zur Ausweisung von Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug): „Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet-Erweiterung“ aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit als gewerbliche Entwicklungsfläche, Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen dargestellt. Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 17 ha befindet sich nordöstlich der Ortslage Landscheid zwischen der Autobahn A 60 und der Ortslage Burg/Salm.

… “ Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren. Der Gemeinderat Landscheid hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 einen Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen. Die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht in die Planunterlagen in der Zeit vom 09.08.2021 bis zum 10.09.2021. Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www. vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Landscheid – „Gewerbegebiet-Erweiterung“. Während der Frist zur Interneteinsicht können Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können schriftlich bei der v. g. Auslegungsstelle oder elektronisch per E-Mail (guenter.reis@vg-wittlich-land.de) eingereicht werden.
3. Hinweise zum Verfahren
Das vorgenannte Bebauungsplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren zur 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006, Gemarkung Burg/Salm, Flur 15 und 20, durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde wird hingewiesen.

Landscheid, den 27.07.2021 Ortsgemeinde Landscheid gez.: (S) Michael Comes, Ortsbürgermeister