Öffentliche Bekanntmachung „Solarpark Königsröttchen“

Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Königsröttchen“ zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes Freifächenphotovoltaik im Parallelverfahren mit der 23. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Hinweise zum Verfahren

1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Landscheid hat in seiner Ratssitzung am 27.07.2021 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Königsröttchen“ für die Ofenlage beschlossen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes besteht aus:

1. einer Planzeichnung mit Textfestsetzungen und
2. einer Begründung, diese beinhaltet
Teil 1, städtebaulicher Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplanes
Teil 2, Umweltbericht
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:

• Umweltbericht mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: Mensch, Pflanzen und Tiere, geschützte Flächen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Erholung, Kultur und Sachgüter
• Stellungnahmen zu den Themen Natur- und Landschaftsschutz, Landwirtschaft, Sicherheitsabstände zu angrenzenden Waldflächen, Belange der Denkmalpflege, Verkehr/Erschließung/ Anbauverbotszonen zu überörtlichen Straßen, Abwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung, Immissionsschutz, Vorhandensein und Planungen für Anlagen zur Ver- und Entsorgung

Aus Gründen des Infektionsschutzes wird auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherungsgesetz – PlanSiG) von dessen Erleichterungen Gebrauch gemacht, wonach insbesondere die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann, vgl. § 3 Abs. 1 PlanSiG.

Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit von

Montag, den 9. August 2021 bis einschließlich Freitag, den 10. September 2021

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung /Ortsgemeinde Landscheid – „Solarpark Königsröttchen“.
Die Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung WittlichLand, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort nach Maßgabe des § 3 des Planungssicherungsgesetztes (PlanSiG) unter Einhaltung der nachfolgend genannten Infektionsschutzmaßnahmen eingesehen werden:
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann die Einsichtnahme in der Verwaltung nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache bei folgenden Ansprechpartnern erfolgen:

Herr Günter Reis, Tel.: 06571/107-359, Zimmer-Nr. 302 oder
Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer-Nr. 302
Dabei sind die jeweiligen örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten.
In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können bei der oben genannten Stelle Stellungnahmen vorgebracht werden.
Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich eingereicht (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an guenter.reis@vg-wittlich-land.de gerichtet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht innerhalb der Offenlagefrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Landscheid deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

2. Hinweise zum Verfahren
Das vorgenannte Bebauungsplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren zur 23. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur 23. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbansgeMEINde Wittlich. Land“ unter Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde wird hingewiesen.

Ortsgemeinde Landscheid

Landscheid, den 27.07.2021 gez.: (S) Michael Comes, Ortsbürgermeister