Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Königsröttchen“,Ortsgemeinde Landscheid, zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes Freifächenphotovoltaik im Parallelverfahren mit der 23. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land.

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses
2. Frühzeitige Beteiligung der Öfentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

3. Hinweise zum Verfahren

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Landscheid hat am 4. März 2021, TOP 1 b), beschlossen, für Flächen der Gemarkung Burg/Salm, Flur 18 einen Bebauungsplan zur Ausweisung von Sonderbaufächen für Freifächenphotovoltaik aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug): „Der Gemeinderat Landscheid beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der§§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.
Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 3,59 ha befindet sich nordwestlich des Ortsteiles Burg/Salm im Distrikt „Königsröttchen“ und umfasst folgendes Grundstück: Gemarkung Burg/Salm Flur 18, Parzelle 2/6 (tlw.) Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung regenerativer Energien – Freifächenphotovoltaik gemäß § 11 Abs. 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Geplant sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie durch Photovoltaik und deren Einspeisung in das elektrische Verteilnetz…“
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 stellt für den betroffenen Bereich Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren.
Der Gemeinderat Landscheid hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 einen Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen.

Die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht in die Planunterlagen in der Zeit vom 17.05.2021 bis zum 18.06.2021.
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden.
Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Landscheid – „Solarpark Königsröttchen“.
Während der Frist zur Interneteinsicht können Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können schriftlich bei der v.g. Auslegungsstelle oder elektronisch per E-Mail (guenter.reis@vg-wittlich-land.de) eingereicht werden.
3. Hinweise zum Verfahren

Das vorgenannte Bebauungsplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren zur 23. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006, Gemarkung Burg/Salm, Flur 18, durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde wird hingewiesen.

Landscheid, den 04.05.2021 Ortsgemeinde Landscheid
gez.: (S) Michael Comes, Ortsbürgermeister